Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen des Maat-GWÖ . Das Maat-GWÖ nimmt keine Geschenke an, es sei denn, es kann im Einklang mit dem Zweck und der Mission des Maat-GWÖ verwendet oder ausgegeben werden.
Es wird kein unwiderrufliches Geschenk angenommen, sei es direkt oder mit Lebenseinkommen, wenn das Geschenk unter angemessenen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Das Maat-GWÖ wird keine Beratung über die Steuer oder andere Behandlung von Geschenken geben und die Spender ermutigen, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Abgabe ihrer Spende zu unterstützen.
Das Maat-GWÖ akzeptiert Geldspenden oder öffentlich gehandelte Wertpapiere. Geschenke von Sachleistungen werden nach Ermessen des Maat-GWÖ angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten überprüft werden Sie können für Maat-GWÖ posieren.
Das Maat-GWÖ bestätigt Spendern, die die steuerlichen Anforderungen für Eigentum erfüllen, das die Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhalten hat. Mit Ausnahme von Geschenken in bar und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch keiner Quittung oder sonstigen Begründung eines bei Maat-GWÖ erhaltenen Geschenks ein Wert zugeschrieben.
Das Maat-GWÖ wird die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und die Absicht, anonym zu bleiben, respektieren. In Bezug auf anonyme Geschenke beschränkt das Maat-GWÖ die Informationen über den Spender nur auf diejenigen Mitarbeiter, die dies wissen müssen.
Das Maat-GWÖ entschädigt Dritte weder durch Provisionen, Findergebühren noch auf andere Weise für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders an das Maat-GWÖ .